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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99   

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https://dejure.org/2001,22839
OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99 (https://dejure.org/2001,22839)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.07.2001 - A 2 S 671/99 (https://dejure.org/2001,22839)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - A 2 S 671/99 (https://dejure.org/2001,22839)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
    Die Gemeinde kann vielmehr ihr Vorkaufsrecht bereits nach Abschluss eines Kaufvertrages und auch schon vor Erteilung der zur Wirksamkeit dieses Vertrages notwendigen Genehmigungen mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt ausüben und damit frühzeitig ihr Interesse am Erwerb des Kaufgegenstandes zum Ausdruck bringen (BGH, Urt. v. 15.05.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352 f; Westermann in: MünchKomm-BGB.

    Dementsprechend können die Vertragsparteien den Kaufvertrag in der Schwebezeit auch einverständlich aufheben oder abändern und damit das durch die Gemeinde vorzeitig ausgeübte Vorkaufsrecht gegenstandslos machen (BGH, Urt. v. 15.05.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352 f) Die Gemeinde hat gegenüber den Vertragsparteien nämlich lediglich ein Recht auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien zustande gekommen ist, nicht aber einen Anspruch auf das Zustandekommen des Kaufvertrages.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1984 - 5 S 1917/83

    Gemeindliches Vorkaufsrecht - Verbesserung der Agrarstruktur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
    3. Aufl., § 504 RdNr. 16; Staudinger/Meder, BGB 1995, § 504 RdNr. 31, a. A. VGH BW, Urt. v. 12.07.1984 - 5 S 1917/83 -, BRS 42, Nr. 110 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH vor dem Urt v. 15.05.1998 [a.a.O.] und die teilweise in der Literatur vertretene andere Auffassung, z. B. Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 28 RdNr. 2).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
    Die Interessen der Kaufvertragsparteien werden durch die Zulassung einer Ausübungserklärung schon vor Erteilung der notwendigen Genehmigungen nicht berührt, denn sie behalten das Recht, ihren Genehmigungsantrag jederzeit im gegenseitigen Einverständnis zurückzuziehen oder den Genehmigungsantrag überhaupt nicht zu stellen, mit der Folge, dass der Vertrag dauernd in der Schwebe bleibt (BGH, Urt. v. 04.06.1954 - V ZR 18153 -, BGHZ 14, 1 [3]).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 1 ME 77/08

    Vorkaufsrecht für früheres Postgrundstück

    Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Fristablauf dem Schutz der Vertragsparteien des Kaufvertrags dient, die nach Ablauf der Frist Gewissheit darüber haben sollen, dass ein Vorkaufsrecht nicht - mehr - ausgeübt werden kann (OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.7.2001 - A 2 S 671/99 - m.w.N., zitiert nach juris; Westermann, a.a.O. § 469 Rdnr.6; Stock a.a.O., § 28 Rdnr. 22 und Rdnr. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2013 - 1 L 241/12

    Naturschutzrecht, hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur (OVG Magdeburg, Beschl. v. 23. Juli 2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187; Sauthoff, a.a.O., § 66 Rz 21 m.w.N.; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O.) ausgeführt, dass der Berechtigte zur Ausübung des Vorkaufsrechts bereits vor einer Wirksamkeit des Kaufvertrages berechtigt sei und der Beklagte deshalb zur Ausübung des Vorkaufsrechts im November 2010 auch für den Fall berechtigt gewesen sei, dass man annehme, die Ausübungsfrist habe erst mit der Mitteilung der Notarin am 25. Januar 2011 über die eingetretene Wirksamkeit des Kaufvertrages zu laufen begonnen.
  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

    Denn nach übereinstimmender neuerer Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch verschiedener Verwaltungsgerichte kann ein Vorkaufsberechtigter die Ausübung des Rechts vor Erteilung einer erforderlichen Genehmigung, und zwar mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt, erklären vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187.
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